Gastaufnahmebedingungen


1. Abschluss des Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Dies kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder Email erfolgen. Im Interesse der Vertragspartner sollte die Schriftform gewählt werden.

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

 
2. Leistungen, Preise und Bezahlung

Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Dies sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Vermieter vor Ort, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 
3. Mietdauer, An-/Abreise

Die Anreise kann ab 16 Uhr erfolgen. Sollte die Anreise nach 18 Uhr stattfinden, so muss der Mieter dies dem Vermieter rechtzeitig mitteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter bis spätestens 10 Uhr das Mietobjekt geräumt und in besenreinem Zustand übergeben.

 
4. Rücktritt

Der GAV verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer dieser abgeschlossen ist.

Ein kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten, betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietungen eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 
5. Kündigung

Ein Recht auf ordentliche Kündigung besteht nicht. Beide Parteien können nach §543BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter dann vor, wenn erhebliche Vertragsverletzungen oder die Hausordnung missachtet werden. Hier muss der Vermieter den Gast abmahnen oder eine kurze Frist zur Abhilfe setzen.

Ebenso hat der Vermieter das Recht bei Nichtzahlung trotz vorheriger Mahnung, ihn außerordentlich zu kündigen und Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen.

Ein wichtiger Grund liegt dem Gast vor, wenn der Vermieter den Gebrauch des Objektes nicht vertragsmäßig gewährt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

 
6. Mängel der Leistung

Der Vermieter haftet für die ordentliche Erbringung der vertraglichen Leistungen. Wird dies nicht erfüllt muss der Gast den Mangel sofort dem Vermieter anzeigen um eine Beseitigung zu ermöglichen. Meldet der Gast dies nicht, stehen ihm keine Ansprüche zu.

 
7. Pflichten des Gastes

Der Gast muss die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.

Das Rauchen im gesamten Haus ist verboten. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken etc. haben zur Folge, dass wir Ihnen dies zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen.

Auch bei anders verursachten Schäden muss der Vermieter unverzüglich darüber informiert werden.

 

Wolfgang Schütterle, Wirgetswiesen 1/1, 88048 FN

Stand: Januar 2017

 

>> PDF Download <<