Gastaufnahmebedingungen

1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags

Der Gastaufnahmevertrag kommt verbindlich zustande, sobald die Unterkunft bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Dies kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse aller Vertragspartner wird die Schriftform empfohlen. Der buchende Gast handelt dabei auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen und haftet für deren Verpflichtungen wie für seine eigenen.

2. Leistungen, Preise und Bezahlung

Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten alle Nebenkosten, sofern nicht anders vereinbart. Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen und bereits in den Ferienwohnungen vorhanden. Die Bezahlung erfolgt bar oder per Vorabüberweisung direkt vor Ort beim Vermieter, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kurabgaben können separat anfallen und ausgewiesen werden.

3. Mietdauer, An- und Abreise

Die Anreise ist ab 15:30 Uhr möglich. Bei einer Anreise nach 18 Uhr ist der Vermieter rechtzeitig zu informieren. Am Abreisetag muss der Mieter die Unterkunft bis spätestens 10 Uhr geräumt und in einem besenreinen Zustand hinterlassen.

4. Ausstattung

Alle Ferienwohnungen verfügen über eine Einbauküche (EBK) mit Spülmaschine, Backofen und Pad-Kaffeemaschine. Für Gäste steht eine kostenlose Waschmaschine zur Verfügung, inklusive Bügelbrett. Es gibt kostenloses WLAN in allen Ferienwohnungen. Jede Ferienwohnung hat einen kostenlosen Parkplatz mit E-Ladestation. Ein Fahrradstellplatz mit E-Ladestation ist ebenfalls vorhanden. Zudem gibt es einen Spielplatz mit Grillmöglichkeit, der von allen Gästen genutzt werden kann.

5. Besondere Merkmale

Alle Ferienwohnungen sind allergikergeeignet und haustierfrei. Zudem sind alle Wohnungen Nichtraucherbereiche.

6. Rücktritt

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Parteien zur Vertragserfüllung, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Ein kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle der Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Die Rechtsprechung setzt bei der Vermietung eines Ferienhauses die ersparten Aufwendungen pauschal auf 10% des Unterkunftspreises an. Eine Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich an den Vermieter erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

7. Kündigung

Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Beide Parteien können jedoch nach § 543 BGB oder unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Missachtung der Hausordnung vor. Der Vermieter muss hierbei abmahnen oder eine kurze Frist zur Abhilfe setzen. Bei Nichtzahlung trotz vorheriger Mahnung hat der Vermieter ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung und kann Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Ein wichtiger Grund für den Gast besteht, wenn der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch des Objekts nicht gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur fristlosen Kündigung.

8. Mängel der Leistung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen. Sollten diese nicht erfüllt werden, muss der Gast den Mangel umgehend anzeigen, um Abhilfe zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Meldung, entfallen etwaige Ansprüche.

9. Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und das Inventar sorgfältig zu behandeln. Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt. Schäden wie Brandflecken, Löcher an Möbeln, Bodenbelägen, Bettwäsche oder Tischdecken führen dazu, dass der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt wird. Bei allen weiteren Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Wolfgang Schütterle, Wirgetswiesen 1/1, 88048 Friedrichshafen
Stand: Oktober 2024